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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema des Nachweises für den sogeannten Wohnsitzvertoß beim EU-Führerschein. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts „Thema: Nachweis eines Wohnsitzverstoßes im Zusammenhang mit der Gültigkeit eines EU-Führerscheins. Wenn ein Nachweis eines Wohnsitzverstoßes den Behörden oder Staatsanwaltschaften nicht gelingt, sind die Gerichte daran gebunden, das der EU-Führerschein wirksam ist. Es ist dann, wie beispielsweise von dem OHG Hamm gefolgt zu tenorieren im Sept. 2012: Es ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte nicht ersichtlich, das der Angeklagte zu der Zeit, als er seinen Führerschein erwarb keinen Wohnsitz in Polen, Tschechien oder Spanien hatte. Der Führerschein ist damit als gültig anzusehen. Stichwort „185 Tage Regelung“. Auch die Tatsache, das der Betroffene in Deutschland einwohnermeldeamtlich in dem maßgeblichen Zeitfenster gemeldet war, ist kein Nachweis eines Wohnsitzverstoßes beim Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis. Sie ist dennoch bei beachten der bestimmten Vorraussetzungen hier in Deutschland gültig.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner Und bei Google+: https://plus.google.com/u/0/+Rechtsan...