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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema EU Führerscheiin und die versuchte Verfolgung Unschuldiger. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Versuchte Verfolgung Unschuldiger und der EU Führerschein. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Das ist heute unser Thema. Mein Name ist Henning Hartmann von der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg. Die Verfolgung Unschuldiger, genauer gesagt die versuchte Verfolgung Unschuldiger, ist heute unser Thema im Zusammenhang mit dem EU Führerschein. Schauen Sie doch mal rein, Paragraph 344 Strafgesetzbuch, der sagt aus: “Wer als Amtsträger wissentlich einen Unschuldigen strafrechtlich verfolgt, der macht sich selber strafbar.” Warum ist das im Zusammenhang mit dem EU Führerschein von Belang? Ganz einfach, wenn jemand mit einem gültigen, ausländischen EU Führerschein unterwegs ist, darf er damit in Deutschland fahren, auch wenn in Deutschland die MPU vor Neuerteilung vorgesehen gewesen wäre. Wenn ich jetzt für den Mandanten ein juristisches Gutachten erstelle, in dem auf die Rechtslage hingewiesen wird, nämlich unter konkreter Bezugnahme auf den Sachverhalt und auch die einschlägigen Rechtsnormen und Entscheidungen, dann kann in einer Situation, in der der Polizist nach dem Anhalten ein Verfahren einleiten will, weil er was gehört hat von Führerscheintourismus und nicht so genau Bescheid weiß mit dem Thema, dann kann der Mandant unter Hinweis auf dieses Gutachten darlegen, dass er sich nicht strafbar gemacht hat, sondern dass die Fahrerlaubnis gültig ist und deswegen auch gefahren werden darf. Wenn dann dieses Gutachten den Polizisten zur Kenntnis gebracht wird und er trotzdem ein Verfahren einleitet, dann kommen wir in den Bereich des Paragrafen 344, denn dann wird ja wissentlich, obwohl er davon Kenntnis hatte, von der Gültigkeit des Führerscheins, nämlich durch das Gutachten, ein Verfahren eingeleitet und dann wird es brenzlig für den oder die Polizisten, die Polizistin. Übrigens man spricht komischerweise nicht von Verbrecherinnen und Verbrecher, warum eigentlich? Aber das nur nebenbei. Das heißt, wenn der Polizist aufgeklärt wird, dann darf er das Verfahren nicht einleiten und begibt sich in die Gefahr der Strafbarkeit und warum bleibt es dann bei der versuchten Verfolgung Unschuldiger? Ganz einfach, weil das gegen Sie gerichtete Verfahren eingestellt wird. Sie waren ja mit dem gültigen Führerschein unterwegs, mit einer gültigen Fahrerlaubnis unterwegs und deswegen bleibt es beim Versuchsstadium. Ganz interessant und auch durchaus zunehmend von Bedeutung, führt dann im Ergebnis dazu, das bei Vorlage dieses juristischen Gutachtens, Kurzgutachtens weiter gefahren werden darf und gar kein Verfahren erst eingeleitet wird. Das ist also etwas, was an der Stelle durchaus hilfreich ist. Wenn Sie dazu Fragen haben oder ein solches Gutachten in Anspruch nehmen möchten, schreiben Sie mir gerne, ansonsten klicken Sie gerne zum Abonnieren meines Kanals auf den Knopf und hinterlassen Sie gerne unterhalb vom Fenster Kommentare oder auch Fragen. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal, Tschüss.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr Informationen zum Thema: MPU Anordnung und der EU-Führerschein: https://www.ra-hartmann.de/mpu-anordn... EU-Führerschein und Wohnsitz: https://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrer... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner