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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Unfallflucht in einer Waschanlage. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Kann man eine Unfallflucht auch in einer Autowaschanlage begehen? Das ist heute die Frage. Liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin. Unfallflucht §142 Strafgesetzbuch, genauer gesagt Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein häufig ausgeurteiltes Strafdelikt und häufig wird durch Urteile die Fahrerlaubnis verloren. Sehr oft unterschätzt wird nach den Rückmeldungen und Erfahrungen, die ich habe, dass durch eine kleinste Berührung häufig schon ein Unfall verursacht werden kann,und wenn man sich dann entfernt, ist es passiert. Der Vorwurf steht im Raume, man muss dann oder sollte sich gut verteidigen lassen, um die Fahrerlaubnis nicht zu verlieren. Heute geht es um einen Seitenaspekt, und zwar: Was ist denn, wenn etwas in einer Autowaschanlage passiert? Wir schauen genauer hin und stellen fest, es handelt sich bei einer Autowaschanlage auch um öffentlichen Straßenverkehr. Das ist nämlich öffentlich zugänglich. Demzufolge kann auch in einer Autowaschanlage ein Unfall, der ja Voraussetzung ist, verursacht werden, der dann, wenn eine Flucht anschließend, also ein sich entfernen passiert, zu einer Verurteilung und zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann. Ausgeurteilt wurde in einem recht interessanten Urteil des OLG Oldenburg auf eine Sprungrevision am 4. Juni 2018 folgender Sachverhalt: Eine Autofahrerin ist verkehrt herum in eine Waschanlage hineingefahren und hat Teile der Anlage beschädigt. Der Sachschaden 1.600 €, das geht ganz schnell, da ist der leichteste Kratzer ausreichend. Und dann hat sie sich entfernt und erst am nächsten Tag konnte dann die Verursachung festgestellt werden. Ergebnis: Verurteilung, Entziehung der Fahrerlaubnis. Sie sehen an diesem Beispiel, wie schnell das passiert und auch, dass man sich im öffentlichen Straßenverkehr häufiger befindet, als man glaubt. Wenn nämlich ein befahrbar Bereich für andere auch befahrbar ist, dann ist dieses Tatbestandsmerkmal, wie die Juristen sagen, öffentlicher Straßenverkehr gegeben. Dann kann man eben auch eine Unfallflucht dort begehen. Vergessen Sie nicht, es geht immer um Ihre Fahrerlaubnis und deswegen sollten Sie sich frühzeitig beraten lassen und sich auch informieren. Ich schulde Ihnen noch das Aktenzeichen OLG Oldenburg, Aktenzeichen 1 Ss 83/18 Entscheidung vom 4.6.2018. Das war's zu diesem Thema, wenn Sie Fragen haben, können Sie mir gerne über die Kommentarspalte schreiben. Ansonsten schauen Sie gerne auf unserer Homepage ra-hartmann.de nach. Dort ist auch zum Thema Unfallflucht einiges Relevantes zu finden. Ich versuche das zu filtern nach wichtigen Sachen. Die wichtigen Sachen stehen da und nicht die abseitigen Sachen. Die Ausnahme von der Ausnahme interessiert uns im Zweifel nicht, sondern was müssen Sie tun, wenn Sie betroffen sind von einem solchen Verfahren? Ansonsten können Sie gerne auch durch Klick auf das Bild den Kanal abonnieren. Ich sage für heute Tschüss und Auf Wiedersehen.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Beschädigung des Autos in der Waschanlage https://www.ra-hartmann.de/beschaedig... Unfallflucht und Versicherung - wer zahlt? https://www.ra-hartmann.de/unfallfluc... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / verkehrsrecht.strafrecht