У нас вы можете посмотреть бесплатно Neu seit Mai: Vollstreckung für Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland möglich! или скачать в максимальном доступном качестве, которое было загружено на ютуб. Для скачивания выберите вариант из формы ниже:
Если кнопки скачивания не
загрузились
НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу
страницы.
Спасибо за использование сервиса savevideohd.ru
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Vollstreckung für Bußgelder aus der Schweiz. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Vollstreckung von Bußgeldern und Fahrverboten aus der Schweiz. Darüber erfahren Sie heute alles Wichtige. Willkommen zurück, liebe Zuschauer. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in der Kanzlei Dr. Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin. Wir befassen uns mit allen Fragen rund um das Verkehrsrecht und das Strafrecht, demzufolge auch das Verkehrsstrafrecht. Die Schweiz ist bekanntlich nicht Mitglied der Europäischen Union. Im Hinblick auf Vollstreckung von Bußgeldern bedeutete das bisher folgendes: Es gibt den sogenannten Rahmenbeschluss der Europäischen Union aus Oktober 2010, der die Vollstreckung von Geldbußen innerhalb der Europäischen Union ermöglichte. Dazu gibt es einiges zu sagen, beispielsweise gibt es da eine Bagatellgrenze und natürlich auch entsprechende Verteidigungsmöglichkeiten, wenn auch unterschiedlichen Voraussetzungen das Bußgeld verhängt wurde. Nun gibt es jedenfalls grundsätzlich die Möglichkeit, auch Bußgelder aus der Schweiz einem Nicht EU Land zu vollstrecken. Und zwar ist das seit dem 1. Mai 2024 möglich. Das Ganze nennt sich Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag. Grundsätzlich also ist die Vollstreckung damit genauso möglich wie innerhalb der EU. Was allerdings nach wie vor nicht möglich ist, ist die Vollstreckung eines schweizerischen Fahrverbotes in Deutschland. Das beschränkt sich nach wie vor auf das Schweizer Inland, in Deutschland dürfen Sie in diesen Fällen weiterfahre. Das ganze Thema ist relativ relevant. Gerade die Abgrenzung zwischen EU Fahrerlaubnis und Nicht EU Fahrerlaubnis ist immer wieder Gegenstand von Fragen, die an mich herangetragen werden. Wenn Sie dazu Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie gerne über die Kommentarspalte. Ansonsten finden Sie auf meiner Homepage ra-hartmann.de alles Wissenswerte rund um das Thema, auch EU Führerschein sowie weitere verkehrsrechtliche Aspekte. Wenn Sie auf das Bild klicken, können Sie diesen Kanal kostenlos abonnieren. Ich melde mich hier nur dann, wenn ich meine, dass es etwas Relevantes, etwas Wichtiges zu berichten gibt und nicht bei jeder kleinen Bewegung, die letztendlich nur für wenige Interesse hat. Ich versuche hier so ein bisschen zu bündeln, dass die allgemein interessanten Themen hoffentlich einigermaßen verständlich erläutert werden. Auch dazu können Sie mir gerne Anregungen und Verbesserungsvorschläge schicken. Durch Klick auf das Bild abonnieren Sie dann meinen Kanal. Und ansonsten bis zum nächsten Mal. Ich wünsche Ihnen alles Gute und Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Neu seit Mai: Vollstreckung für Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland möglich! https://www.ra-hartmann.de/neu-seit-m... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / verkehrsrecht.strafrecht