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Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten 5 месяцев назад


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Öko-Regelung 5: Erfassung & Dokumentation hessischer Kennarten

Die hessischen Landwirtinnen und Landwirte können sich seit dem Antragsjahr 2023 die erfolgreiche Erhaltung und Pflege wertvoller Grünlandstandorte honorieren lassen: Über die Öko-Regelung 5 „Ergebnisorientierte extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier regionalen Kennarten“ kann eine jährliche Förderung von 240 €/ha beantragt werden. Für den Erhalt der Förderung ist der Nachweis von mindestens vier sogenannten „Kennarten“ auf den Flächen erforderlich. Mit diesem Video informieren wir Sie über die einheitliche Methode der Erfassung und die Dokumentation der regionalen Kennarten in Hessen für das Antragsjahr 2024. Zudem wird auf die Bewirtschaftung von artenreichen Grünlandbeständen eingegangen. Für die Bestimmung der Kennarten im Grünland kann die im Video vorgestellte Broschüre „Kennart? Erkenn ich!“ herangezogen werden. Die Broschüre wurde vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gemeinsam mit dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ in Kooperation mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) erarbeitet. Die digitale Broschüre und weitere Informationen können Sie unter folgendem Link auf der Website des LLH erhalten: https://llh.hessen.de/unternehmen/agr... Haben Sie Fragen? Dann sprechen Sie unsere Beratungskräfte gerne an! https://llh.hessen.de/ueber-uns/konta... Bitte dringend beachten: Für alle Flächen, auf denen die Öko-Regelung 5 beantragt wurde, muss ab dem 15. Mai 2024 ein ausgefüllter Erfassungsbogen vorliegen, der bei einer Flächenkontrolle vorgezeigt werden kann. Neben den Angaben zu der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter und der Schlagnummer sollten ebenfalls bereits vorgefundene und zu erwartenden Kennarten je Abschnitt eingetragen werden. Ist ein Erfassungsbogen nicht vorhanden, wird für den jeweiligen Schlag keine Zahlung für die Öko-Regelung 5 geleistet. Der eigentliche Erfassungszeitraum für die Kennarten endet aber nicht mit Ablauf des 15. Mai.

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