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Missbrauchte Kinder: Datenschutz behindert Ermittler | Die Story | Kontrovers | BR24

Triggerwarnung: In diesem Video geht es sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie nimmt seit Jahren stark zu - besonders im Internet. Die Kontrovers-Story zeigt den harten Kampf der Ermittler: Sie arbeiten gegen die Zeit. Denn der Datenschutz schützt auch Kriminelle. Wir begleiten eine Staatsanwältin, die sich auf die Spur der Täter und Opfer macht. Der Gesetzgeber könnte viel mehr tun, appellieren Ermittler und Betroffene wie Clarissa Vogel, die als Kind über Jahre sexuell missbraucht und dabei gefilmt wurde. Seit sechs Jahren bearbeitet die Oberstaatsanwältin Manuela Teubel bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Fälle von sexuellem Missbrauch und sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Seit mehr als zwei Jahren leitet sie eine Arbeitsgruppe im hier ansässigen Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI). Darstellungen sexueller Gewalt an Kindern in Fotos und Videos werden von Tätern heute fast nur noch online getauscht. Bei der Teambesprechung der Ermittler geht es deswegen häufig um die zentrale Frage: Wie können gelöschte Daten sichtbar gemacht werden? Die Verfahrenszahlen explodieren seit mehreren Jahren, sagt Behördenleiter Thomas Goger. Das habe sicherlich auch mit der Digitalisierung zu tun. Und es gäbe noch einen zweiten großen Trend, sagt er: „Das Material, das man findet, wird immer schlimmer, wird immer härter. Die Kinder werden immer jünger.“ Die heute 37-jährige Clarissa Vogel hat als Kind sexuellen Missbrauch erfahren: „Ich wurde von meinem 3. bis zum 12. Lebensjahr von meinem Stief-Großopa und acht weiteren Tätern sexuell missbraucht und misshandelt und in dieser Zeit wurde es eben auch gefilmt.“ Der Missbrauch an ihr endet erst mit dem Tod ihres Stief-Großvaters. Bis heute verfolgen sie die Taten: Darum ist es für die Arbeit der Ermittler und Behörden wichtig, Plattformen zu schließen, die sexuellen Missbrauch von Kindern verbreiten, Täter aufzuspüren – und gegebenenfalls erneute und sich wiederholende Traumatisierungen der Opfer zu unterbrechen. Regelungen zu Datenschutz erschweren Ermittlungen Doch die Ermittler stoßen regelmäßig auf Hürden: Um Kriminelle, die im Internet Bilder und Videos von sexueller Gewalt an Kindern hochladen, verbreiten, ansehen und herunterladen, auffinden zu können, sind sie unter anderem auf die individuellen IP-Adressen der Täter angewiesen. Mithilfe dieser IP-Adressen können Behörden den Anschlussinhaber ermitteln. Doch: Deutsche Provider speichern IP-Adressen aus Abrechnungszwecken meist nur für sieben Tage. Das reiche aber oft nicht aus, um die Täter zu ermitteln, kritisieren die Ermittler. Die Folge: Ermittlungen müssten eingestellt werden. Bei Speicherfristen von einem halben Jahr könnten Ermittler deutlich mehr Täter aufspüren. Gesetzentwurf: Quick-Freeze-Regelung Dabei hat der Europäische Gerichtshof Deutschland mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eine Speicherung von IP-Adressen ausdrücklich bei Straftaten wie den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie erlaubt, wenn „Verkehrs- und Standortdaten dazu geeignet sind, […] zur Bekämpfung schwerer Kriminalität beizutragen.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann hat daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, die sogenannte „Quick-Freeze-Regelung“. Der Vorschlag: IP-Adressen-Speicherung nur nach richterlichem Beschluss über die Frist von sieben Tagen hinaus zu verlängern. Ermittler beklagen jedoch, man könne nur Daten einfrieren, die noch vorhanden seien. Seien die sieben Tage rum, könne man die Täter nicht mehr aufspüren. Ein Gesetzentwurf, der ins Leere gehe, meinen Kritiker. Bayern will mehr Datenspeicherung – Berlin zaudert Die bayerische Staatsregierung fordert von der Bundesregierung nun dazu eine schnelle Umsetzung und hat das im Bundesrat eingebracht. Bislang haben die Bundesregierung und Bundeskanzler Olaf Scholz das eingeräumte Potential des Europäischen Gerichtshofs nicht genutzt: „Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung (sei) noch nicht abgeschlossen“, lautet die schriftliche Antwort auf Kontrovers-Anfrage. Ermittlungen unter Zeitdruck Diese Uneinigkeit in der Frage hat zur Folge, dass Ermittlungen gegen Kriminelle erschwert werden und sogar eingestellt werden müssen. Dabei nehmen die Verbreitung und der Besitz von Kinderpornografie seit Jahren stark zu, wie die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Autorin: Sabina Wolf "Die Story" - unser wöchentliches Doku- und Reportageformat aus der Kontrovers-Redaktion des Bayerischen Rundfunks. Jeden Mittwoch um 16 Uhr auf diesem Kanal. Hier geht's zur Playlist:    • "Kontrovers - Die Story"   Kontrovers im Internet: http://www.br.de/kontrovers Weitere Beiträge von Kontrovers finden Sie auch in der ARD Mediathek: https://1.ard.de/Kontrovers #kontrovers #story

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