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Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: das ist Inklusion. So definiert es die „Aktion Mensch” – und das Grundgesetz der BRD garatiert in Artikel 3: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden”. In der Praxis sieht das aber an vielen Stellen noch ganz anders aus. Viele Menschen stoßen zum Beispiel in der digitalen Welt auf Barrieren. In Apps, auf Webseiten, in Onlineshops, bei eReadern oder auch in Medien von Bibliotheken. Wer schlecht oder gar nicht sieht oder hört, wer kognitiv oder körperlich eingeschränkt ist, stößt auf viele Barrieren. Eine EU-Richtlinie soll Abhilfe schaffen. Ab Ende Juni tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Damit wird digitale Barrierefreiheit Pflicht. Das Gesetz ist sicherlich ein Meilenstein für gleichberechtigte Teilhabe, aber reicht das aus, um echte Inklusion zu schaffen? Was muss getan werden, damit digitale Inklusion gelingen kann? Darüber sprechen wir in dieser Folge mit Christiane Felsmann. Christiane Felsmann arbeitet seit nunmehr zwanzig Jahren als Kulturwissenschaftlerin an den Themen inklusiver Kultur- und Lesezugang. Sie begann 2004 an der damaligen „Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig” und begleitete aktiv die Entwicklung der Institution zum „Deutschen Zentrum für barrierefreies Lesen”. Seit 2010 leitet sie dort die Abteilung Bibliothek – Beratung – Verkauf. Außerdem ist sie ehrenamtlich aktiv, zum Beispiel in der Kommission „Kundenorientierte und inklusive Bibliotheksservices“ des „Deutschen Bibliotheksverbands” und in der Sektion „Libraries Serving Persons with Print Disabilities” der „International Federation of Library Associations and Institutions”. Bei De Gruyter erscheint Anfang Mai das “Praxishandbuch Inklusion in Bibliotheken. Barrierefreier Zugang zu Information, Bildung und Kultur” (https://www.degruyter.com/document/is...) , das sie gemeinsam mit Belinda Jopp und Anne Sieberns herausgibt.