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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema EU-Führerschein aus Polen. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Schwierigkeiten bei der Ausstellung des EU-Führerscheins in Polen. Was zu tun? Das ist heute unser Thema. Liebe Zuschauer, willkommen zurück auf meinem YouTube-Kanal. Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in der Kanzlei Dr.Hartmann und Partner in Oranienburg bei Berlin. In den letzten Monaten haben sich Rückmeldungen gehäuft bei Erwerbern eines EU-Führerscheins, insbesondere in Polen, das zum Teil die Führerscheinstellen die Ausstellung verweigern mit der Begründung, dass in Deutschland noch eine MPU offen wäre. Zur Erinnerung, die deutsche MPU, die Auflage die MPU zu absolvieren, vor Neuerteilung in Deutschland, hat grundsätzlich nichts damit zu tun, dass im EU-Ausland die Fahrerlaubnis erworben werden kann. Wenn Sie im Ausland erworben wird, dann hat der ausstellende Staat auf Fahreignung überprüft und dann darf auch wieder in Deutschland gefahren werden, das wissen wir. Jetzt haben in letzter Zeit Behörden in Polen zum Teil die Ausstellung dort nicht vorgenommen. Zunächst mal ist dazu zu sagen, dass es sich nur um wenige Führerscheinstellen handelt. Es ist nicht so, dass in sämtlichen polnischen Führerscheinstellen die Ausstellung nicht vorgenommen wird. Und dann gab es in diesen wenigen Fällen eine Rückmeldung, in der dem Betroffenen mitgeteilt wurde, dass wegen der noch eingetragenen MPU Auflage im deutschen Fahreignungsregister in Flensburg die Umschreibung nicht vorgenommen werden kann. In dieser Begründung, die habe ich also mehrfach gelesen, die immer wortgleich ist. Da wird dann relativ deutlich, dass die polnischen Behörden nicht so genau wissen, wie sie das begründen sollen, denn die Auflage oder die Überprüfung auf Fahreignung in Form der MPU in Deutschland, die unterscheidet sich grundlegend von der Fahreignungsüberprüfung in anderen Ländern und insofern hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Nun habe ich kürzlich aber eine Mitteilung bekommen, das auch erfolgreich in Polen auf Ausstellung der Fahrerlaubnis geklagt wurde, in diesen Fällen, es ist also davon auszugehen, dass diese Schwierigkeiten sich demnächst dann auch wieder legen werden. Ich werde Sie darüber informiert halten, wie das Ganze weitergeht. Abonnieren Sie gerne meinen Kanal, um kostenlos und ohne Werbung, das ist mir auch ganz wichtig, ohne Werbung zu den Bereichen Verkehrsrecht und Strafrecht informiert zu bleiben. Ansonsten können Sie mir gerne schreiben über die Kommentarspalte unterhalb dieses Fensters. Bis zum nächsten mal, alles Gute und Tschüss!“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) Mehr Informationen zum Thema: Polnischer und rumänischer Führerschein in Deutschland gültig? https://www.ra-hartmann.de/polnischer... Führerschein aus Polen: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein https://www.ra-hartmann.de/fuehrersch... Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner