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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema EU-Führerschein, und was ein Gutachten für sie bei einer Verkehrskontrolle tun kann. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. „Neues zum Thema der EU Führerschein. Der ausländische EU Führerschein erfreut sich immer größerer Beliebtheit, insbesondere bei Autofahrern, die in Deutschland die Fahrerlaubnis nur zurückbekommen würden, wenn sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung absolvieren. Bekanntlich ist es so, dass der Erwerb, der ordnungsgemäße Erwerb eines ausländischen EU Führerscheins dazu führt, dass diese Fahrer wieder in Deutschland fahrberechtigt sind. Jetzt werde ich immer wieder gefragt. Die Behörden und die Polizeibeamten und zum Teil auch die Staatsanwälte und Amtsrichter tun sich nun mal mit dieser Gesetzeslage sehr schwer das anzuerkennen. Was tue ich denn, wenn ich zwar im Besitz einer gültigen EU-Fahrerlaubnis aus dem Ausland bin, aber das eben der Amtswalter XY anders sieht und ein Verfahren gegen mich eingeleitet? An dieser Stelle kann ich helfen, mit einem juristischen Gutachten, das auf den Einzelfall abgestellt ist, das die Vorgeschichte aufarbeitet und Bezug nimmt auf die einschlägigen Normen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und der deutschen Instanzgerichte. Dieses Gutachten, das dann zu dem Ergebnis kommt, die ausländische EU-Fahrerlaubnis ist in Deutschland gültig, legen sich meine Mandanten dann ins Handschuhfach und es führt in aller Regel dazu, dass dann kein Verfahren eingeleitet wird, wenn das in der Anhaltesituation vorgelegt wird, denn dieses Gutachten schließt mit dem Hinweis, dass derjenige, der trotz Kenntnis von diesem positiven Gutachten ein Verfahren einleitet, sich möglicherweise selber strafbar macht, nämlich wegen der versuchten Verfolgung Unschuldiger. Das ist geregelt in Paragraph 344 Strafgesetzbuch. Warum versuchte Verfolgung Unschuldiger? Weil dieses Verfahren später ja eingestellt wird, jedenfalls habe ich mit dieser Gutachtenerstellung gute Erfahrungen gemacht, das ist dann eine Klarstellung, dass die ausländischen EU-Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist und das hilft dem Mandanten dann in der konkreten Situation.“ Mehr Informationen unter www.re-hartmann.de Kontakt: E-Mail: [email protected] Telefonnummer: 03301-5018745 (Oranienburg) Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare.