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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann räumt ein Missverständnis zum Thema Verkehrskontrolle aus. Ob man bei dieser einen Alkoholtest, also ins sogenannte Röhrchen blasen muss, erfahren sie hier. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts „Mein Name ist Henning Hartmann.Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für für Verkehrsrecht in Oranienburg. Heute möchte ich mit einem Missverständnis aufräumen, das nach meiner Erfahrung sehr weit verbreitet ist. Niemand muss, wenn er angehalten wird von der Polizei, pusten. Es gibt keine Verpflichtung einer Atem-Alkoholmessung zuzustimmen. Die Frage ist, was passiert mit der Atem-Alkoholmessung, wenn sie dennoch abgegeben wird und keine Belehrung erfolgte. In der Rechtsprechung wurde hierzu entschieden, das in dem Moment, wo ein Polizeibeamter bewusst ein Irrtum des Betroffenen ausnutzt, oder ihm sogar vorspiegelt er müsse unbedingt pusten, eine Unverwendbarkeit als Beweismittel in Betracht kommt. Grundsätzlich ist dies jedoch nicht der Fall, da eine Belehrungspflicht wiederum nicht besteht.“ Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg)