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keine Arbeitslohn nach der 1%-Regelung beim Firmenwagen für Geschäftsführer bei Privatnutzungsverbot 1 год назад


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keine Arbeitslohn nach der 1%-Regelung beim Firmenwagen für Geschäftsführer bei Privatnutzungsverbot

Steuer-COMPLEX für Unternehmer, Betriebe und Praxen : http://steuercomplex.de/ *Steuerwissen für Vermieter*: https://www.muecke.de/vermieter Steuerakademie Mücke : kostenfrei anmelden: http://steuerakademie.app ------------------------------------------------------------------------------------------------ Direktkontakt für neue Firmen- und Unternehmens-Mandanten (bitte NUR Firmen, Selbständige, Freiberufler anfragen; aus Kapazitätsgründen können KEINE Einzelanfragen beantwortet und auch KEINE Aufträge und Mandate für PV-Anlagenbetreiber übernehmen; Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis) http://muecke.de/mandatsanfrage ------------------------------------------------------------------------------------------------ Direktkontakt für neue Team-Mitglieder (Buchhalter, Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Steuerberater) http://muecke.de/teamanfrage ------------------------------------------------------------------------------------------------ Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG Steuerberatung 370 Grad Frühlingstr. 10-12 63839 Kleinwallstadt https://www.muecke.de/ Die Überlassung eines Fahrzeuges an Arbeitnehmer oder den Geschäftsführer auch zur privaten Nutzung führt aufgrund des Anscheinsbeweises immer zu steuerpflichtigen Arbeitslohn, der mit der 1%-Regelung zu bewerten ist (Gesetzesregel). Wird ein Fahrtenbuch geführt, dann kann die Bewertung nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt werden (Gesetzesausnahme). Wird eine Privatnutzung im Anstellungsvertrag nicht vereinbart oder in einem Anstellungsvertrag eine Privatnutzung untersagt (Privatnutzungsverbot), dann kann ein geldwerter Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung nicht entstehen. Dies gilt für Arbeitnehmer und auch für Gesellschafter-Geschäftsführer. Das FG Köln bestätigt die Rechtsauffassung. Die FG Köln hat eine weitere Anscheinsvermutung für Gesellschafter-Geschäftsführer und so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen. Vielen Dank Ihnen. Steuerberater Stefan Mücke Hinweise und Haftungsausschluss Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht. Betreiber des YouTube-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

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