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Dieses Video zeigt einen Vortrag, den Prof. Dr. Georg Bitter am 2.12.2021 bei einer Studio-Veranstaltung der PLUTA-Akademie in Stuttgart gehalten hat. Darin wird analysiert, welche Auswirkungen eine Restrukturierung nach dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) für Fremdkapitalgeber (Banken, Anleihegläubiger etc.) hat. Welche Eingriffe in Forderungsrechte und Kreditsicherheiten sind möglich? Wo liegen die Grenzen der Gestaltbarkeit durch einen Restrukturierungsplan? Der einstündige Vortrag befasst sich u.a. mit folgenden Themen: 1. Anwendungsbereich des Restrukturierungsrahmens gemäß § 30 StaRUG 2. Gestaltbare Rechtsverhältnisse nach § 2 StaRUG Eingriff in Forderungsrechte (Kürzung, Stundung etc.) Eingriff in Sicherungsrechte mit Abgrenzung zwischen Ab- und Aussonderungsrechten -Änderungen bei Konsortialfinanzierungen, Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen Eingriff in Drittsicherheiten im Konzern 3. Die Sonderregel für gegenseitige Verträge in § 3 Abs. 2 StaRUG und ihre Auswirkung auf Kreditverträge kein Eingriff in das vertragliche Synallagma Gestaltbarkeit des Kreditrückzahlungs- und Zinsanspruchs Gestaltbarkeit des Anspruchs auf Kreditauszahlung; Kündigungsrecht der Bank Prolongation von Krediten Gestaltbarkeit beim Eigentumsvorbehalt 4. Stabilisierungsanordnung gemäß § 49 StaRUG Voraussetzung drohender Zahlungsunfähigkeit Vollstreckungs- und Verwertungssperre Separierung eingezogener Beträge nach § 54 Abs. 2 StaRUG