Русские видео

Сейчас в тренде

Иностранные видео


Скачать с ютуб Verwaltungsakt - Merkmale § 35 VwVfG в хорошем качестве

Verwaltungsakt - Merkmale § 35 VwVfG 3 года назад


Если кнопки скачивания не загрузились НАЖМИТЕ ЗДЕСЬ или обновите страницу
Если возникают проблемы со скачиванием, пожалуйста напишите в поддержку по адресу внизу страницы.
Спасибо за использование сервиса savevideohd.ru



Verwaltungsakt - Merkmale § 35 VwVfG

ACHTUNG: Falls Werbung bei euch abgespielt wird, nutzt einfach einen AD-Blocker. Ich bin kein YouTube Partner und habe dadurch keinen Einfluss auf das Abspielen von Werbung. Ich verdiene nichts an der Werbung und habe es auch nicht vor. Ich mache diese Videos unentgeltlich in meiner Freizeit. Und: Seit dem ich einige Videos mal kurzzeitig auf privat gestellt habe, sind alle Kommentare des jeweiligen Videos verschwunden, feels bad. Falls dein Kommentar dabei war, nicht persönlich nehmen. Legaldefinition Verwaltungsakt in § 35 S. 1 VwVfG: "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist." https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/35.... Verwaltungsakt Merkmale aus § 35 S. 1 VwVfG: Behörde = gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/1.html Hoheitliche Maßnahme im öffentlichen Recht = Einseitiges behördliches Handeln im Über/Unterordnungsverhältnis Regelung = Hat das Ziel eine verbindliche Rechtsfolge herbeizuführen. (Begründung, Änderung, Aufhebung, Verneinung oder Feststellung von Rechten) Einzelfall = konkret-individuell - Ein einziger Fall einer einzelnen Person oder ein einziger Fall eines Personenkreises von bestimmbaren Individuen = konkret-generell - Ein einziger Fall jedoch unbestimmbarer Personenkreis (z.B. alle Nutzer eines Schwimmbades) = Allgemeinverfügung gemäß § 35 S. 2 VwVfG Außenwirkung (gegenüber dem Bürger) = Tatsächliche und beabsichtigte unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Bürger. Zusammenfassend: Verwaltungsakt ist das Handlungsinstrument der Verwaltung durch das sie die Rechtsbeziehung zu den Bürgern einseitig autoritativ und verbindlich im Einzelfall konkret regelt. Rechtswidrige Verwaltungsakte werden bestandskräftig und müssen befolgt werden, wenn sie nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfristen angegriffen werden (z.B. durch Wiederspruch gemäß § 68 VwGO ff. oder durch Anfechtung gemäß § 42 VwGO) § 68 VwGO: https://dejure.org/gesetze/VwGO/68.html § 42 VwGO: https://dejure.org/gesetze/VwGO/42.html Außer: Verwaltungsakt ist nach § 44 VwVfG nichtig. Ein nichtiger Verwaltungsakt ist gemäß § 43 Abs. 3 VwVfG unwirksam § 44 VwVfG: https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.... § 43 Abs. 3 VwVfG: https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/43.... INFO: Um effizient lernen zu können, soll einem die Feynman Methode helfen. Dabei werden die Themen mit möglichst einfachen und eigenen Worten erklärt bzw. präsentiert. Es ist daher kein Nachhilfekanal, sondern meine Form des Lernens. (Ist nicht so langweilig wie das "klassische" Lernen). Wenn jemand von meinen Zusammenfassungen dennoch profitiert, freut mich das. Bis dahin - Keep on learning and cheerio!

Comments