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Wann muss man Erbschaftssteuer zahlen? Erbschaftssteuer einfach erklärt 3 года назад


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Wann muss man Erbschaftssteuer zahlen? Erbschaftssteuer einfach erklärt

Im Todesfall können Verstorbene ein Vermögen hinterlassen, dass an Hinterbliebene vererbt wird. Dabei kann jede Person oder Personengruppe begünstigt sein. Aber Kinder und Ehegatten erhalten in jedem Fall einen gesetzlich festgelegten Pflichtanteil. Hierbei ist zu beachten, dass das Vermögen nicht immer 1:1 übertragen wird, denn es fallen Steuern an. Wie hoch das Erbe tatsächlich ausfällt, hängt davon ab, wer das Vermögen erbt. Denn je nach Verwandschaftsgrad variiert auch die Höhe der anfallenden Steuern. Steuern, die auf das vererbte Vermögen anfallen, nennt man Erbschaftssteuern. Wer wann und in welcher Höhe Erbschaftssteuer zahlen muss, ist im Erbschaftsteuer– und Schenkungsteuergesetz festgelegt. Demnach zahlt man Erbschaftssteuer immer dann, wenn eine bestimmte Freigrenze überschritten wir, wobei nur der Anteil versteuert wird, der über der Freigrenze liegt. Die Höhe der Freigrenze unterscheidet sich je nach Verwandtschaftsgrad. Dabei gilt: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis zwischen sogenanntem Erb-Lasser und Erben, desto höher die Freigrenze. Man unterteilt die Verwandten dabei in 3 Klassen. Unter Klasse 1 fallen folgende Verwandschaftsverhältnisse: 1. Ehepartner 2. Leibliche sowie adoptierte Kinder und Stiefkinder 3. Kinder von Kindern oder Stiefkindern 4. Großeltern Die Freigrenzen innerhalb der Klasse 1 sind jedoch unterschiedlich. Bei Ehepartnern liegt die Freigrenze bei 500.000 Euro. Bei leiblichen, adoptierten und Stiefkindern bei 400.000 Euro, wenn die Eltern verstorben sind. Für Kinder von Kindern oder Kinder von Stiefkindern bei 200.000 Euro. Und bei Großeltern liegt der Betrag bei 100.000 Euro. Zur Klasse 2 und 3 gehören Neffen, Geschwister, Lebensgefährten oder Freunde. Hier liegt die Freigrenze bei 20.000 Euro. Die Höhe der Steuer hängt nicht zuletzt aber auch vom anfallenden Steuersatz ab. Dieser Faktor variiert je nach Verhältnis zur verstorbenen Person zwischen 7% und 50%. Die schlechtesten Bedingungen haben dabei Personen, die mit dem Verstorbenen nicht direkt verwandt sind. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.gevestor.de 📧 Jeden Tag die spannenden Updates von GeVestor-Experten direkt ins Postfach? Kein Problem mit unseren täglichen kostenlosen Börsenupdates: https://www.gevestor.de/newsletter-an... 🔗 GeVestor folgen • Facebook:   / gevestor   • YouTube:    / gevestor   📚 Top 3 GeVestor-Bücher 1. Das Wasserstoff-Investment: https://bit.ly/2ScGAKx 2. Börse ganz praktisch: Einsteiger fragen, Börsenprofis antworten: https://bit.ly/2uzH8B8 3. So investieren Sie erfolgreich in Immobilien und vermieten diese renditestark: https://bit.ly/3bkVoOS

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