У нас вы можете посмотреть бесплатно Erbrecht in Deutschland: Sie wurden enterbt? So schützen Sie Ihre Rechte. или скачать в максимальном доступном качестве, которое было загружено на ютуб. Для скачивания выберите вариант из формы ниже:
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In diesem Video erklären wir, was zu tun ist, wenn Sie in Deutschland von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Ausschluss kann für Betroffene sowohl emotional als auch finanziell belastend sein. Wir erläutern die wichtigsten Bestimmungen des deutschen Erbrechts und zeigen auf, welche Schritte Sie unternehmen können, um dennoch Ansprüche auf das Erbe geltend zu machen. Was bedeutet Enterbung? Eine Enterbung liegt vor, wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmt, dass bestimmte Personen nicht als Erben infrage kommen. Dies betrifft oft enge Verwandte wie Kinder oder Ehepartner. Trotz einer Enterbung haben nahe Angehörige oft Anspruch auf einen Pflichtteil. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil? Der Pflichtteil steht in der Regel Kindern, Ehepartnern und Eltern des Erblassers zu und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Pflichtteil wird in Geld ausgezahlt und nicht in Form von Vermögensgegenständen. Wie fordern Sie den Pflichtteil ein? Wenn Sie enterbt wurden, müssen Sie Ihren Pflichtteil innerhalb von drei Jahren geltend machen. Dazu müssen Sie den testamentarischen Erben oder den Nachlassverwalter kontaktieren. Wann kann der Pflichtteil entzogen werden? Der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Erbe eine schwere Straftat gegen den Erblasser begangen hat oder seinen Pflichten grob nicht nachgekommen ist. Solche Fälle sind selten. Besondere Fälle: Enterbung von Kindern und Ehegatten Das deutsche Erbrecht schützt Kinder und Ehegatten. Auch wenn sie enterbt werden, steht ihnen oft der Pflichtteil zu, außer in Ausnahmefällen. Fazit: Auch wenn Sie enterbt wurden, haben Sie in vielen Fällen noch Rechte. Erfahren Sie in diesem Video, wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen und gegen eine Enterbung vorgehen können. Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.