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Langfristig erkrankt: Was kommt nach dem Krankengeld? - VdK gibt dir Recht! #41 2 года назад


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Langfristig erkrankt: Was kommt nach dem Krankengeld? - VdK gibt dir Recht! #41

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer erkrankt und deshalb arbeitsunfähig wird, besteht zunächst Anspruch auf die sogenannte Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, Betroffene erhalten weiterhin volles Gehalt. Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, erhalten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Krankengeld von ihrer Krankenkasse und zwar für höchstens 72 Wochen. Doch wie sieht es aus, wenn ich längerfristig erkranke und auch nach den 78 Wochen immer noch keine Genesung eintritt? Das kann beispielsweise durch eine psychische Erkrankung wie eine Depression oder das Burn-out-Syndrom schnell passieren. Wie es dann weitergeht, klärt Nina Foto im Gespräch mit dem VdK-Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch. Kapitelübersicht: 0:00 Intro 0:17 Einleitung 1:12 Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft? 2:10 Das Hamburger Modell 3:08 BEM - stufenweises Wiedereingliederungsmanagement 3:50 Vorübergehende Arbeitszeitreduzierung - sinnvoll? 4:52 Nahtlosigkeitsregelung: Nach der Aussteuerung ALG I 6:24 Aussteuerung aus dem Krankengeld ohne festen Job 7:45 Wer hat Recht auf Nahtlosigkeitsbezug/ALG I? 8:28 Wird die EM-Rente jedem gewährt, der langfristig erkrankt? 9:33 Was, wenn die EM-Rente nicht ausreicht? 10:00 Wie hilft der VdK? 12:09 Fragen zur individuellen Situation? 12:44 Outro Tipp: Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten. In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier: https://bw.vdk.de/beratung/rechtsbera... YOUTUBE-SERIE: "VdK gibt dir Recht!" In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können. Nichts verpassen und Kanal abonnieren! ÜBER UNS Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,2 Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es knapp 270.000! Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege. Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 34 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft. Mehr über uns: https://www.vdk-bw.de SOCIAL MEDIA Facebook:   / vdkbawue   Instagram:   / vdk_bw   X:   / vdk_bawue   IMPRESSUM https://bw.vdk.de/impressum/

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